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Gebührenordnung
Die Kenntnis über die Kosten für die steuerliche Beratung ist für jeden Mandant wichtig und darf kein Buch mit sieben Siegeln sein. Die Ermittlung der Honorare für Steuerberater ist in der Steuerberatergebührenverordnung, die vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird, verbindlich festgelegt. Natürlich gibt es individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Tätigkeit beziehen. Aber ich sichere Ihnen die volle Transparenz meiner Abrechnungen zu. Wichtig ist sicher auch zu wissen, dass die erste Kontaktaufnahme selbstverständlich unverbindlich und kostenlos in meiner Kanzlei stattfindet. Hinweise auf die Steuerberatergebührenverordnung
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Christina Freund Steuerberaterin Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin, des Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. und der Datev e.G.
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